3. STEUERPOLITIK 1404                                                                                

“Wir, Werner, von Gottes Gnaden Erzbischof zu Trier, des Heiligen Römischen Reiches durch Welschland Erzkanzler, tun kund allen Leuten und bekennen öffentlich mit diesem unserem Brief für uns und unsere Nachfolger und das Erzstift Trier, dass wir aus unserer besonderen Gnade und aus schweren allgemeinem Nutzen und Besten unseres Schlosses und der Stadt Saarburg  unseren lieben, getreuen Zentner, Schöffen und Bürgern in unserer Stadt und für uns, unsere Nachfolger und unser Erzstift Trier von solcher Volleiste und Schätzung, wie sie unsere Vorgänger und wir von ihnen bis jetzt gefordert haben. Und sollen wir, weder unsere Nachfolger noch unser Erzstift denselben Zentner, Schöffen und Bürgern noch ihren Nachkommen als Bürgern zu Saarburg künftig nimmermehr Volleist und Schatzung fordern noch von ihnen verlangen. Und darum sollen auch dieselben unser Zentner, Schöffen und Bürger unsere Stadt Saarburg mit Mauern und Türmen bebauen und befestigen und in gutem, gewohntem Bau halten und nicht vergänglich lassen werden. Und wegen dieser vorgenannten Gnaden, die wir ihnen getan haben, so haben wir unser Ungeld, das wir zu Saarburg haben, davon sie uns zu geben schuldig waren von jedem Pfund Geld von aller Kaufmannschaft zwei Pfennig, noch einmal so hoch gesetzt und gehandelt, so dass sie uns, unseren Nachfolgern und Erzstift künftig von jedem Pfund Geld, das von aller Kaufmannschaft, wie man die zu Saarburg nennen mag, die gelöst wird, vier Pfennig als Ungeld geben und bezahlen sollen und dass unserem derzeitigen Kellner zu Saarburg geben und handreichen und ihm davon gute Rechnung tun wie es üblich ist. Wir gebieten darum unserem Amtmann, dem Ritter Fulber von Ellentz, und unserem Kellner Heinrich zu Saarburg künftig unseren und unsres Erzstifts Amtsleuten und Kellner zu Saarburg, dass sie das Ungeld also unsertwegen behandeln und aufsetzen und es auch ebenso nehmen. Diesem zu Urkund und ganzer Stetigkeit haben wir Werner Erzbischof oben genannt unser großes Siegel hängen lassen, der gegeben ist zu Stolzenfels, da man zählte nach Christi Geburt 1404 Jahre auf dem nächsten Samstag nach St. Jakobstag, des hl. Apostels."

(Übersetzung von R. Laufner, Jb. Trier-Saarburg 1988, S. 157 f.; Originalurkunde im Besitz der Stadt Saarburg, StASb. Nr. 1; enthalten in: Saarburg.Chronik einer Stadt I, S. 97f))

Bild: Braun-Hogenberg: Choreographia descriptio Civitatis Sarburgensis exactissime delineatio (Kupferstich 1576) aus: 1000 Jahre Saarburg, a.a.O., Abb. Nr. 1.-

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Unter Erzbischof Balduin (1308 – 1354) war durch eine Verwaltungsreform Burg und Stadt Saarburg Amtssitz geworden, wobei neben verwaltungstechnischen und wirtschaftlichen auch militärische Zwecke maßgeblich waren. Die Amtmänner übernahmen die Bereitstellung eines militärischen Aufgebots im Kriegsfall, ihm zur Seite standen als militärische Unterstützung die Burgleute aus verschiedenen Schichten. Zuständig für die Erhebung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben war der Kellner/Kellerer, der auch die Lehen und Löhne der Bediensteten ausgab sowie Bau und Reparaturarbeiten an erzbischöflichen Gebäuden regelte. Insgesamt spielten die kurfürstlichen Schlösser außerhalb Triers seit Erzbischof Kuno II. von Falkenstein (1862 – 1388) eine größere Rolle in den erzbischöflichen Plänen wegen seines andauernden Konflikts mit der Stadtgemeinde von Trier, in dem er weitgehende steuerliche und rechtliche Konzessionen machen musste. Eine wesentliche Konsequenz dieses Konflikts (1377) war der Rückzug des erzbischöflichen Hofes aus Trier. Der Ausbau der Saarburger Stadtbefestigung ist in diesem Kontext zu sehen, da der Erzbischof in einem möglichen militärischen Konflikt mit den Trierern oder deren Verbündeten eine relativ sichere Rückzugsmöglichkeit besitzen wollte. So gewährte er seinen Bürgern eine Befreiung von direkten Steuern, um damit die weitere Befestigung der Stadt zu ermöglichen. Zugleich verdoppelte er aber die indirekte Steuer, so dass letztlich lediglich eine Umschichtung, keine Entlastung der Steuern erfolgte.

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Aufgaben:

  1. Wer setzt hier die Steuern fest?

  2. Welche Steuer wird den Saarburger Bürgern erlassen?

  3. Welche weitere Änderung der Steuer wird festgelegt?

  4. Welche Verpflichtung müssen die Saarburger für die Steuerbefreiung übernehmen?

  5. Versuche das Verhältnis zwischen Stadt Saarburg und Trierer Erzbischof zu bestimmen

  6.   In der politischen Diskussion ist im Zusammenhang mit öffentlichen Haushalten mitunter die Rede vom   finanziellen „Verschiebebahnhof”. Nenne aktuelle Beispiele! Überprüfe, ob diese Kritik auch auf die Verhältnisse zu Beginn des 15. Jahrhunderts angewandt werden kann! 

  7.   Beschreibe die Stadtbefestigung Saarburgs, wie sie auf der 1576 veröffentlichten Stadtansicht erkennbar ist! Unterscheide dabei Ober- und Unterstadt!