6. BeGEHUNG des HochgerichtBEZIRKS Freudenburg 1574                

wie sie am 18. Januar 1574 durch die Schöffen im Beisein des Nikolaus Schenk von Schmidtburg, derzeit Pfandinhaber[1], gewiesen (d. h. im mündlichen Verfahren für rechtens erklärt) und durch den Herrn Jakob Perl, Pfarrer in Freudenburg, aufgezeichnet wurde.

 

Angefangen an der Saar bei der Grube herauf beim Casteller Kreuz, da steht ein Grenzstein; von dem Stein (d. h. Mark-/Grenzstein) über das Feld bis in Korbels Wäldchen, von dort so weit herab, wie das Freudenburger Gebiet herabreicht, nämlich bis an das Tabener Gebiet; ab hier findet man Steine und markierte Eichen bis an den Heimborn.

Von dem Heimborn hin dem Weißenfels zu, von dem Weißenfels bis zum Pfaffenrath und Tabener Rodtbüsch; dann darauf hin, da liegt ein Fels mit einer Marke, die stellt ein Kreuz dar. Von hier, einem Stein am Weg nach Rodt, hinauf bis in die Laudenborner Gewann, dann darauf entlang dem Heidberg, dort geradeaus gegenüber liegt eine Marke am Wege, der vom Heidberg nach Rodt führt.

Von dieser Marke rechterhand bis zum Rech (Abhang), von dort von einer Eiche zur anderen zwischen Freudenburg und Taben im Kasholz; das Kasholz dann hinab bis an den Bach, den Bach entlang bis zum Holscheid; im Holscheid vom Bach weg bis gegen die Weitener Rodtgewann, dann über diese hinaus. Dort stehen Eichen und Marken bis an der Weitener Eiche; hier liegt ein viereckiger Fels, auf dem befindet sich auch eine Marke, von dieser Marke bis zum Heidtbirnbaum. 

Von dem Birnbaum von einer Marke zu der anderen bis hinunter zum Rech, dann dem Rech entlang und in Richtung Weitener Pfad, dort stehen wiederum zwei Marken bis zu der Weitener Brühl. Von einer Marke zu der anderen bis zum Weitener Wäldchen, von einer Marke zu der anderen bis an die Nauwiese (neue Wiese). Von der Nauwiese bis an den Bach, den Bach innen entlang bis an den Wald, dem entlang bis an den hintersten Bach.

Die Leuk innen entlang bis an den Herrenbrühl, vom Brühl aus dem Bach unter der Herrenmühle dem Bongert zu. Vom Bongert von einer Marke zu der anderen bis wieder herab an die Leuk, die Leuk nach oben bis an eine Marke an dem Bach. Von derselben Marke bis zu einer anderen Marke unterhalb der Etzen Grube, da stehen ebenfalls Grenzsteine. Von hier weiter durch die Gewann zum Wald, bei dem Kondelborn steht eine Marke in dem Grunde zwischen Freudenburg und Meurich. Von dem Stein weiter zu dem Schüsselkorb, da stehen noch zwei Marken, von dort weiter zum Klingelfels. Vom Klingelfels zum Girtzenbüsch, da liegt ein großer Stein, der mit drei Kreuzen bezeichnet ist, da stehen noch zwei weitere Marken zwischen Trassem und Freudenburg.

Von da geradeaus hinüber zum Trassemer Wäldchen, dort steht eine Marke im Grund im Hemmerstal, von dort bis auf die Hardt hinauf, da steht noch ein Stein zwischen Freudenburg und Trassem. Über den Trassemer Weg bis zu der vordersten Blein, da stehen Marken bis zu der hintersten Blein; unterhalb der hintersten Blein, da wo der Weg sich wendet, steht eine Marke, sie scheidet die drei Vogteien Trassem, Castel und Serrig. Von dieser Marke geht es das Serriger Tal entlang bis zu einem Stein rechter Hand, bei diesem Stein steht noch ein weiterer Stein, von diesem noch einer bis zum Ferfels. Von Ferfels das Feld hinunter bis auf den Kopf, da steht eine Eiche, von da weiter bis gegen Staden an den Bach, den Bach hinab bis an die Saar, dann der Saar entlang bis dorthin, wo man angefangen hat.

StA Trier, ARCHIVIUM MAXIMINIANUM, HS 1644/376, S. 85 ff.

Zu den wichtigsten Bestandteilen eines Weistums gehörte eine Beschreibung des Bezirks der Herrschaft. Eine solche Grenzfestlegung für Freudenburg war erstmals 1344 durch Graf Johann den Blinden, König von Böhmen (* 1296, + 1346), durchgeführt worden; die nächsten, die überliefert sind, stammen aus den Jahren 1565 und 1574. Nach 1595 wurden „Bezirk und Begriff des Hochgerichts von Freudenburg” noch 1682 und 1694 beschrieben. Bei den Aufzeichnungen aus dem 16. und 17. Jahrhundert handelt es sich meist um einen nahezu gleichen Text, der Grenzverlauf scheint sich bis 1786 überhaupt nicht verändert zu haben. Nach 1786 fiel die Burggrafschaft Freudenburg an das Kurfürstentum Trier. In einer Beschreibung des Amtes Saarburg nach 1789 wird Freudenburg dann als enklavierte, d.h. als in das kurfürstliche Amt eingeschlossene, Herrschaft bezeichnet, die „diesseits der Saar eine halbe Stunde von hier ihren Anfang nimmt und … sich über die Saar auf sogenannten Hundscheid [erstreckt], woselbst sie grenzet an die Serriger, Brittener und Saarhölzbacher Bänne. Diesseits der Saar grenzet solche an die Serriger, Trassemer, Kollesleuker, Kirfer, Beuriger, Faher und Keßlinger Bänne. Der Umkreis wäre in circa ad 5 Stunden zu rechnen.”[2] Die gesamte Fläche der Herrschaft, die damals Freudenburg, Hamm, Kastel, Staadt, Taben, Rodt und Saarhausen umfasste, betrug 3181 Hektar (Freudenburg: 1060 ha)[3]. Daraus wurde nach 1802 die Mairie Freudenburg im Kanton Saarburg, Arrondissement Trier und Departement Saar gebildet.

Bei der Begehung des Bezirks im Jahr 1574 hat man an der Saar zwischen Taben und Kastel begonnen. Dann ist man bis an die Grenze zwischen Freudenburg und Taben hinaufgestiegen, wo die noch heute bekannten Flurnamen Pfaffenrath, Heidberg, Kasholz und Holscheid zu finden sind. Es ging dann weiter in Richtung Weiten, wo die Grenze u.a. an der Neuwiese vorbei und durch den Weitener Bach lief. Man gelangte hinunter an die Leuk, die an der Herrenmühle vorbeiführt und eine weite Strecke die Grenze zwischen Freudenburg und Faha gebildet zu haben scheint. Über den Kandelborn ging es vorbei an den Grenzen der Gemeinden Kirf und Meurich, bis der sog. Schüsselkorb erreicht wurde. Von dort gelangte man über Klingelfels und Girtzenbüsch in Richtung des Trassemer Wäldchens, von dem aus man über den Trassemer Weg über zwei Plateaus (hinterste und vorderste Blein) zu einer Stelle kam, wo sich die drei Vogteien Trassem, Castell und Serrig trafen. Anschließend ging es ins Serriger Tal und von dort nach Staadt an die Saar. Von einer genauen Berechnung der Grenzen war man jedoch weit entfernt, so dass sich meist die Schöffen, Meyer und Amtleute der einzelnen Gemeinden auf einen gemeinsamen Grenzverlauf einigen mussten[4].

nach: Dirk S. Lennartz, "Veste Freudenburg, Burg und Stadt ...", in: 650 Jahre Stadtrechte Freudenburg 1346 — 1996, Trier 1996, S. S. 42 f und S. 54ff

Die Abbildungen zeigen Grenzsteine zwischen Freudenburg und Weiten. Das Lothringer Kreuz weist nach Weiten, das zu Lothringen gehörte. Der Maximiner Doppeladler weist nach St. Maximin, das den Maximiner Vögten unterstand. (Fotonachweis: Bildarchiv Klaus Hammächer, Serrig.-)

Fragen zur Quelle:

1.      Welchen Sinn hat wohl solch eine Grenzbeschreibung ?

2.      Informiert euch beim Katasteramt über die hier genannten Gewannnamen und beantwortet beim Kartenstudium (Messtischblatt 1 : 25.000) folgende Fragen:

·         Welche heutigen Gemeinden gehörten damals zum Freudenburger Hochgericht ? 

·         Wie verlaufen heutige und damalige Landes- und Ortsgrenzen ? 

·         Wieso kam es in der Geschichte zu Grenzveränderungen im Freudenburger Gebiet ?

·         Welche Grenzveränderungen sind dir bekannt ?

3.      Für Projekt- oder Wandertage: Erwandert mit der Karte einen Teil oder den ganzen Bezirk des Hochgerichts Freudenburg, so wie er 1574 beschrieben wurde. Ihr werdet dabei die noch vorhandenen Grenzsteine – z.B. zwischen Weiten und Freudenburg – sowie zumindest weitere bestehende Grenzmarkplätze und -orte (Felsen, Bäche) finden.

Wichtiger Hinweis bei der Planung: Die Kommission von 1682 hat zwei (!) Tage für ihre Begehung gebraucht.     

   [1] Schloss und Stadt Freudenburg mit Hochgericht sowie den Dörfern Castel und Hamm wurden 1567 von den Grafen von Sayn an ihn verpfändet.
[2] J.P.T. Haag: Das Amt Saarburg beim Ausgang der kurfürstlichen Zeit, in: Trierische Chronik 11, 1915, S. 164
[3] W. Fabricius, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Band II, S. 218. Vgl. auch die Fabricius-Karte über die politische und administrative Einteilung der späteren Preußischen Rheinprovinz für das Jahr 1789 (StA Trier 10/35 gr 2°, Karte 2,6).
[4] Dies wird besonders deutlich in dem ”Umbgang und Bezirck der Herrschaft Freudenburg 1682” (StA Trier HS 1644/376, S. 62 ff.). Hierin werden u.a. auch Auseinandersetzungen der Schöffen der einzelnen Gemeinden dargestellt, die meist durch Verhandlungen der Territorialherren bereinigt wurden.