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Der Oberbürgermeister von Trier, der auch Vorsitzender des hiesigen Ortsausschusses war,
richtete zu diesem Zwecke Schreiben an Trier Schulen und Gemeinnützige Vereine, mit der
Bitte, Listen mit freiwilligen Sammlern und Sammlerinnen zurückzusenden.
Am 8. Juni 1917 richtete sich der Oberpräsident der Rheinprovinz in einem Schreiben an die
Landräte und Oberbürgermeister, in dem er ihnen mitteilte, dass der "Staatkommissar für die
Regelung der Kriegswohlfahrtspflege in Preußen" die Ausdehnung der "öffentlichen Sammlungen
zugunsten der U.-Bootbesatzungen" genehmigt hat. Der Oberpräsident führte an, dass dies
dem Zwecke diene, dass in Ortschaften in denen Entweder noch kein U-Boot-Tag durchgeführt wurde, oder in denen die Aktion keine befriedigenden Einspielergebnisse hatte, dieser
wiederholt werden könne.
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