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Aushebung von KraftfahrzeugenEine weitere wichtige Aushebung war die der
Kraftfahrzeuge. Von ihr war die Zivilbevölkerung jedoch weniger
betroffen, da zu dieser Zeit meist nur größere Firmen oder Beamte, oder
sonstige vermögende Bürger ein Kraftfahrzeug besaßen. Alle Kraftfahrzeuginhaber waren dazu
verpflichtet am 1. Mobilmachungstag ihre Autos vorzuführen. So
wurde eine Liste gefertigt von Personen und Firmen, die ein
Kraftfahrzeug besitzen. Dies sollte im Innenhof der Hornkaserne
stattfinden. Dazu wurden Sachverständige einberufen und mit ihnen
Kommissionen zur Abschätzung der Kraftfahrzeuge gebildet. So wurde zum
Beispiel der Direktor Feuerstein, Besitzer der Trierer
Eisengießerei und Maschinenfabrik A-G. Trier , als Sachverständiger
zu eben dieser Kommission berufen. Erst ab dem 4. Tag war es ihm möglich
als Sachverständiger der Kommission beizuwohnen. Dieser Brief beinhaltet eine Beschwerde von der Firma "Feuerstein und Co" an den Oberbürgermeisters Trier im Jahre 1912. Die Firma Feuerstein und Co benachrichtigt das Oberbürgermeisteramt, dass die beiden geforderten Automobile nicht gleichzeitig eingezogen werden können, da die Firma für die beiden Automobile nur einen eigenen Chauffeur angestellt hatte. Es wird um Antwort und Aufklärung des Problems gebeten. |