Aushebung von Kraftfahrzeugen

Eine weitere wichtige Aushebung war die der Kraftfahrzeuge. Von ihr war die Zivilbevölkerung jedoch weniger betroffen, da zu dieser Zeit meist nur größere Firmen oder Beamte, oder sonstige vermögende Bürger ein Kraftfahrzeug besaßen.

Alle Kraftfahrzeuginhaber waren  dazu verpflichtet  am 1. Mobilmachungstag ihre Autos vorzuführen. So wurde eine Liste gefertigt von  Personen und Firmen, die ein Kraftfahrzeug besitzen.  Dies sollte im Innenhof der Hornkaserne stattfinden. Dazu wurden Sachverständige einberufen und mit ihnen Kommissionen zur Abschätzung der Kraftfahrzeuge gebildet. So wurde zum Beispiel der  Direktor Feuerstein, Besitzer  der Trierer Eisengießerei und Maschinenfabrik A-G. Trier ,  als Sachverständiger zu eben dieser Kommission berufen. Erst ab dem  4. Tag war es ihm möglich als Sachverständiger der Kommission beizuwohnen.

Dieser Brief beinhaltet eine Beschwerde von der Firma "Feuerstein und Co" an den Oberbürgermeisters Trier im Jahre 1912. Die Firma  Feuerstein und Co benachrichtigt das Oberbürgermeisteramt, dass die beiden geforderten Automobile nicht gleichzeitig eingezogen werden können, da die Firma für die beiden Automobile nur einen eigenen Chauffeur angestellt hatte. Es wird um Antwort und Aufklärung des Problems gebeten.

zum Anfang